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Statistische Erhebungen 2021

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Erläuterungen Statistik 2021

Vorbemerkung:
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben sich auch im Jahr 2021 massiv auf den Bildungsbetrieb der Einrichtungen fortgesetzt, so dass keinesfalls eine Normalisierung eingetreten ist. Nach wie vor mussten viele geplanten Veranstaltungen ausfallen oder verschoben werden; auch die Zunahme an digitalen Bildungsangeboten konnte dies in keiner Weise ausgleichen. Diese besondere Situation ist wieder in auffälliger Weise an den Zahlen abzulesen, die das niedrige Niveau des Vorjahres – leider – fortschreiben.

Finanzierung:
Als eine Säule der Stabilität zur verlässlichen Grundfinanzierung erwies sich – einmal mehr - der Staatszuschuss, der von 2,62 Mio Euro in 2020 auf 2,83 Mio in 2021 anstieg. Die leichte Steigerung erklärt sich aus einem etwas günstigeren Drei-Jahres-Mittel für die EAEW.

Erfreulich ist ferner die leichte Anhebung der kirchlichen Mittel von 3,4 Mio Euro in 2020 auf 3,58 Mio Euro in 2021. Allerdings ist damit noch nicht das Vor-Corona-Niveau von 2019 erreicht.

Dafür ist im Bereich „Sonstige Einnahmen“ eine Rückgang von 6,63 Mio Euro in 2020 auf 5,44 Mio Euro in 2021 zu konstatieren. Der Rückgang der Einnahmen aus Teilnehmenden-Beiträgen von 3,34 Mio Euro in 2010 auf 3,15 Mio Euro in 2021 hat sich leider – wenn auch abgebremst – weiter fortgesetzt.

 Damit liegen die Maßnahmen klar zu Tage: Es braucht neben der Steigerung der Teilnehmerbeiträge und der Akquise von Dritt-Mittel über Fördertöpfe, Fund-Raising usw. vor allem eine Sicherung der staatlichen und kirchlichen Mittel. Letzteres wird allerdings angesichts der unsicheren Haushaltslage des Landes (Energiekrise, Inflation usw.) und der Landeskirche (Rückgang der Kirchensteuer) nicht einfacher werden. Hier sollte der Stellenwert der Bildung für unsere Gesellschaft und unsere Kirche als Pfund eingebracht werden, mit dem „gewuchert“ werden kann.

 Unterrichtseinheiten:
Wer gedacht hat, die Talsohle bei der Zahl der UEs mit knapp 160 000 wäre in 2020 erreicht worden, hat sich getäuscht. In 2021 ging die Zahl ein weiteres Mal nach unten auf 156 000. Ein leichter Rückgang von 0,9 %, so dass man von einer Stabilisierung auf niedrigstem Niveau sprechen kann. Von daher sind inzwischen strategische Überlegungen im Gange, auf welche Weise die Zahl der Unterrichtseinheiten wieder in den nächsten Jahren gesteigert werden kann.

Wie im vergangenen Jahr schon zu beobachten, kam es zu keiner auffälligen inhaltlichen Verschiebung innerhalb der Themenbereiche, allenfalls zu einer marginalen: es gab etwas weniger Angebote in den Bereichen Gesundheit und Kreativität, was angesichts der strengen Corona-Auflagen auch nicht weiter verwundert. Dafür legten die Bereiche Theologie und Pädagogik leicht zu. Nach wie vor gilt, dass digitale Formate nur als – sinnvolle – Ergänzung angesehen werden können, jedoch keinesfalls als Ausgleich zum Wegbrechen präsentischer Angebote. Da das Jahr 2022 immer noch von Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie und von einem zurückhaltenden Nutzerverhalten der Bildungsinteressierten geprägt sein wird, ist auch für dieses Jahr wohl nicht mit großen Steigerungen zu rechnen, wiewohl dieses Mal eine leichte Erholung eintreten dürfte, sofern die gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen dies ermöglichen.

Teilnahmen:
Bei der Entwicklung der Teilnahme-Zahlen zeigt sich leider ein noch schlechteres Bild wie bei den UEs, nämlich keine Stagnation auf dem Stand von 2020, sondern ein weitere Rückgang von knapp 450 000 Teilnehmenden in 2020 auf 360 000 Teilnehmende in 2021. Auch hier ist eine positive Veränderung im kommenden Jahr von Faktoren wie Pandemie, Verbraucherverhalten usw. abhängig, so dass hier die oben bei den UEs gemachten Anmerkungen auch zutreffen.

Entwicklung des Landeszuschusses:
Nach der Steigerung der Vergütung einer UE von 7,31 Euro in 2019 auf 7,91 in 2020 stagniert der Betrag in 2021. Für 2022 tritt die KiLAG für eine spürbare Erhöhung ein, da in der Fortschreibung des Weiterbildungspaktes vom Land 28 % Zuwachs bis 2025 für die allgemeine Weiterbildung schriftlich zugesichert wurden. Was das Drei-Jahres-Mittel angeht, so werden in 2022 wie in 2023 noch nicht die Corona-Jahre berücksichtigt, sondern nur die Vor-Corona-Jahre. Inwieweit diese „Schonfrist“ allerdings um ein Jahr (2024) verlängert werden kann, wird sich erst noch zeigen müssen. Grundsätzlich müssen verschiedene neue Aufteilungsmodelle erörtert werden, um der stark veränderten Situation Rechnung zu tragen.

 


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