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Statistische Erhebungen 2020

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Erläuterungen Statistik 2020

Vorbemerkung:
Aufgrund der Corona-Pandemie kann ab März 2020 nicht mehr von einem normalen Bildungsbetrieb bei den Einrichtungen gesprochen werden. Viele Veranstaltungen fielen aus, andere wurden verschoben, wieder andere wurden digital durchgeführt. Dieser Umstand schlägt sich massiv in den Zahlen nieder, die außergewöhnlich und daher mit keinen der Vorjahre zu vergleichen sind.

Finanzierung:
Erfreulicherweise sind die Zahlen bei den Einnahmen nicht im gleichen Maße eingebrochen wie die Zahlen bei den Unterrichtseinheiten oder den Teilnehmenden. Dies hängt mit folgendem zusammen: Erstens wuchs der Staatszuschuss aufgrund der im Rahmen der Fortschreibung des Weiterbildungspaktes zugesagten Mittel von Seiten des Landes Baden-Württemberg von 2,48 Mio Euro in 2019 auf 2,62 Mio Euro in 2020 an. Zweitens gab es auch in den Bereich „Sonstige Einnahmen“ eine Steigerung von 4,76 Mio Euro in 2019 auf 6,63 Mio Euro in 2020. Dies zeigt zum einen, wie wichtig der Staatszuschuss für eine verlässliche Finanzierung geworden ist; und zum anderen, wie kreativ die Einrichtungen inzwischen bei der Akquise von Dritt-Mittel über Fördertöpfe, Fund-Raising usw. geworden sind. Erklärbar ist die Steigerung teilweise auch durch die umfangreichen Corona-Sofort-Hilfen des Landes für unter Liquiditätsengpässen leidenden Familienbildungsstätten. Insgesamt wurden hier für die Jahre 2020 und 2021 2,3 Mio Euro bereitgestellt, von denen knapp 2 Mio Euro durch die Einrichtungen abgerufen wurden.

Weniger erfreulich ist der Rückgang der kirchlichen Mittel von 3,73 Mio Euro in 2019 auf 3,4 Mio Euro in 2020. Und es steht zu befürchten, dass dieser Prozess sich aufgrund der zurückgehenden Kirchensteuermittel-Einnahmen fortsetzen wird, sofern hier nicht gegengesteuert wird. Auffällig ist natürlich der massive Rückgang der Einnahmen aus Teilnehmenden-Beiträgen von 7,7 Mio Euro in 2019 auf 3,34 Mio Euro in 2020, was faktisch eine Halbierung bedeutet. Dieser Einbruch erklärt sich aus den Vorbemerkungen zur Statistik. Wobei sich hier dennoch dahinter eine leichte Steigerung verbirgt, denn die Zahl der Veranstaltungen ging um mehr als die Hälfte zurück (s.u.). Insgesamt gilt festzuhalten, dass die kirchliche Erwachsenen- und Familienbildung sich zu über 80 % aus Nicht-Kirchensteuer-Mitteln finanziert und damit im Kontext der kirchlichen Arbeitsfelder eine absolute Ausnahme darstellt.  

Unterrichtseinheiten:
Nach dem erfreulichen Anstieg der UEs im vergangenen Jahr auf 370 000 UEs ist nun ein eklatanter Rückgang um 54 % auf knapp 160 000 UEs zu verzeichnen, der sämtliche Stoffgebiete gleichermaßen trifft. Es kam also zu keiner inhaltlichen Verschiebung innerhalb der Themenbereiche, vielmehr verloren alle Stoffgebiete mehr oder weniger in Relation gleich viel. Auch das starke Anwachsen digitaler Angebote vermochte die Verluste an analogen Angeboten nicht auch nur entfernt auszugleichen. Da das Jahr 2021 immer noch von Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie geprägt ist und dies auch die Handlungs- und Planungsmöglichkeiten der Einrichtungen weiterhin einschränkt, ist auch für dieses Jahr wohl nicht mit großen Steigerungen zu rechnen, wiewohl eine leichte Erholung eintreten dürfte, sofern das Pandemiegeschehen dies ermöglicht.

Teilnahmen:
Bei der Entwicklung der Teilnahme-Zahlen zeigt sich das gleiche Bild wie bei den UEs, nämlich ein Rückgang von fast 60 % von ca. 1,1 Mio Teilnehmenden in 2019 auf knapp 450 000 Teilnehmenden in 2020. Auch hier ist eine positive Veränderung im kommenden Jahr von der rückgängigen Entwicklung des Pandemiegeschehens und einem Anwachsen der Unterrichtseinheiten abhängig, so dass hier die oben bei den UEs gemachten Anmerkungen auch zutreffen.

Entwicklung des Landeszuschusses:
Der Wert einer UE liegt seit 2016 bei knapp über sieben Euro. Er hat sich zwar seit 2011 mehr als verdoppelt. Allerdings wurde der Betrag für Jahr 2019 wie schon im Jahr 2018 nicht angehoben. Für 2020 beträgt die Erhöhung der Grundförderung bzw. des Personalkostenzuschusses von 7,07 Euro pro Unterrichtseinheit auf 7,31 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von ca. 3 %. Möglich ist dies dadurch, dass der Zuweisung nicht die aktuellen UE-Zahlen zugrunde gelegt werden, sondern das Dreijahres-Mittel der UEs in den Jahren 2016-2018. Für 2021 steht eine Erhöhung von 7,31 Euro auf über 7,80 Euro pro UE an, was angesichts der sonstigen finanziellen Einbußen eine kleine hoffnungsvolle Perspektive eröffnet. Spannend wird es in 2022, wenn das neue Drei-Jahresmittel 2019-2021 der Zuteilung zugrunde gelegt, da hier die Zahlen gänzlich anders ausfallen werden als bei allen anderen Drei-Jahres-Mitteln zuvor.

 


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