Bildungszeit nutzen!
Die EAEW ist eine anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (Gütesiegel QVB, Stufe B). Bis zu 5 Tage Bildungszeit im Jahr können Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.
Die Freistellung können Sie für die berufliche, politische oder ehrenamtliche Weiterbildung nutzen.
Den Antrag auf Bildungszeit müssen Sie schriftlich und spätestens neun Wochen vor Fortbildungsbeginn beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungszeit-bw.de
Die notwenigen Unterlagen können Sie hier herunterladen:
Anerkennung Bildungszeitgesetz EAEW:EAEW_Bildungszeit_Anerkennung_Einrichtung.pdf
Antragsformular für Ihren Antrag auf Bildungszeit:EAEW-Bildungszeit_Antragsformular.pdf
Merkblatt für Beschäftigte und Arbeitgeber*innen:EAEW_Bildungszeit_Merkblatt_Beschäftigte_Arbeitgeber.pdf
Häufig gestellte Fragen zur Bildungszeit:EAEW_Bildungszeit_FAQ.pdf
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